Hausratversicherung
Schutz, Wichtigkeit und Kosten

Inhalt

Welche Gefahren sind nicht versichert?

Schäden die durch Krieg, Aufstand, innere Unruhen, etc. und radioaktive Stoffe entstehen, sind in der Hausratversicherung in der Regel nicht versichert. (innere Unruhen und Streik in manchen Tarifen auch versichert)

 

Welche Sachen sind versichert?

Als Eselsbrücke kann man sich merken, dass im Grunde alle Sachen versichert sind, die man bei einem Umzug mitnehmen würde.

Also alle Dinge die man zur privaten Nutzung ge- und verbraucht.

Speziell sind zu nennen:

  • Anbaumöbel und -küchen die nicht individuell für das Gebäude angefertigt wurden
  • Antennenanlagen und Markisen
  • nicht versicherungspflichtige Gefährte (Rasenmäher, E-Bikes, Krankenfahrstühle, …)
  • Haustiere (z.B. Fische, Katzen und Vögel)
  • Arbeitsgeräte die ausschließlich dem Beruf dienen
  • die vom Nachbarn geliehene Bohrmaschine

Welche Sachen sind nicht versichert?

  • Sachen die nicht dem Versicherungsnehmer, sondern Mietern/Untermietern gehören
  • Handelswaren und Musterkollektionen
  • Gebäudebestandteile (z.B. Türen und Fenster)
  • Kraftfahrzeuge und Anhänger (und Teile und Zubehör)
  • Sachen die gesondert versichert sind (z.B. Wertsachen die über eine Valorenversicherung versichert sind)

Welche Sachen sind nur eingeschränkt versichert?

Wertsachen wie

  • Bargeld, Geldkarten, Wertpapiere, Schmuck, Münzen, Edelsteine, Antiquitäten (über 100 Jahre alt)

Denn für sie gibt es in der Regel eine allgemeine Entschädigungsgrenze in Höhe von 20% der Versicherungssumme.

Es gibt auch besondere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen die sich nicht in einem Wertschutzschrank (Safe) befinden:

  • Bargeld und Geld auf Geldkarten 1.500€
  • Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere 3.000€
  • Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen und alles aus Gold oder Platin 20.000€

Bei unterschiedlichen Versicherern und Tarifen können diese Werte jedoch abweichen.

Einen optimal auf deine Besitzverhältnisse abgestimmten Versicherungsschutz prüfen wir gern.

 

Wo sind diese Sachen versichert?

  • in Deutschland
  • in der Wohnung
  • im Garten
  • in Nebengebäuden auf demselben Grundstück
  • in Garagen in der Nähe des Versicherungsortes
  • an Kinderwagenstellplätzen, in Fahrrad- und Waschkeller

Bei einem Umzug gilt der Versicherungsschutz für 2 Monate ab dem Beginn des Transports für die alte und die neue Wohnung. Sollte die alte Wohnung aber behalten werden, sollte für die alte Wohnung ein separater Vertrag nach spätestens 2 Monaten geschlossen werden.

Außenversicherung:

  • für Dinge die sich für längstens 3 Monate weltweit außerhalb der Wohnung befinden (Urlaub, Arbeitsplatz, …)
  • bei Wehrdienst, FSJ, 1. Studium / Ausbildung, etc. gilt die 3 monatige Begrenzung nicht
  • Die Entschädigung ist i.d.R. auf maximal 10.000€ begrenzt

Was muss ich im Schadensfall tun?

Es gibt diverse Obliegenheiten die bei einer Hausratversicherung beachtet werden müssen:

  • den Versicherer unverzüglich informieren und den Anweisungen Folge leisten
  • Schäden unter Umständen auch polizeilich anzeigen (Diebstahl, Einbruch, …)
  • Sperren von z.B. geklauten Kreditkarten o.ä.
  • das Schadensbild unverändert lassen, bis ein Gutachter der Versicherung es freigibt
  • im gesamten Prozess bestmöglich unterstützen
  • grundsätzlich für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen

Was bekomme ich nach einem Schaden?

Man erhält für die gestohlenen bzw. kaputten Sachen den Wiederbeschaffungswert, also das Geld das nötig ist um einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen zu erwerben.

Sollte der Gegenstand zwar beschädigt sein, aber noch voll funktionstüchtig, wird eine Wertminderung ersetzt.

Für Dinge die z.B. im Keller lagern und nicht mehr aktiv genutzt werden, wird der erzielbare Verkaufspreis ersetzt.

In vielen Fällen treten zusätzlich zu dem Schaden auch Kosten auf, die ersetzt werden:

    • Aufräumkosten (z.B. Schutt)
    • Bewegungs- und Schutzkosten (Küche abbauen, um an Brandursache zu gelangen)
    • Hotelkosten (meist für max. 100 Tage wenn Wohnung unbewohnbar)
    • Transport- und Lagerkosten (von intakten Überresten nach z.B. Brand)
    • Schlossänderungskosten (z.B. nach Einbruchdiebstahl)
    • Bewachungskosten (wenn Wohnung nicht nutzbar und nicht abschließbar)
    • Reparaturkosten für Gebäudeschäden (z.B. nach Einbruch in Mehrfamilienhaus nur Wohnungstür, nicht Haustür)
    • Reparaturkosten für Leitungswasserschäden (an Vermietereigentum)
    • Kosten für provisorische Maßnahmen (Fenster abdichten nach Sturmschaden)
    • Schadenabwendungs- und Minderungskosten

Vorsorge-Regelung: Der Versicherer räumt eine 10%ige “Kulanz” ein, die auf die Inflation zurückzuführen ist. Wenn man 30.000€ versichert hat, würden effektiv auch 33.000€ erstattet werden.

 

Ist eine Hausratversicherung wichtig?

Das kommt einzig und allein auf deine Risikoeinschätzung an. Wenn du einen Verlust durch einen Schaden/Diebstahl problemlos aus eigener Tasche ersetzen kannst/willst, scheint eine Absicherung nicht notwendig. Wenn dein Hausrat wertvoll ist und/oder du das finanzielle Risiko nicht tragen möchtest, bietet es sich an einen verhältnismäßig geringen jährlichen Beitrag für die Hausratversicherung zu zahlen, um im Fall der Fälle abgesichert zu sein.

Eine Randnotiz zu Einbruchdiebstahl:
In Deutschland wird ca. alle 5 Minuten eingebrochen, in 80% der Fälle zur Mittagszeit.

 

Wie viel kostet eine Hausratversicherung?

Die Prämie wird durch viele Variablen beeinflusst:

  • Versicherungssumme
  • Bauweise des Gebäudes (Strohdächer i.d.R. teurer)
  • Tarifzonen (bedingt durch das Einbruchdiebstahl Risiko)
  • Nutzung der Wohnung (ständig, nicht ständig, ausgelagerter Hausrat)
  • Zuschläge (z.B. für Elementarschäden, Fahrrad, Glas, …)
  • Selbstbeteiligung (reduziert Prämie)
  • Zahlweise (unterjährige Zahlweise meist teurer)

Was sollte ich unbedingt beachten?

  • Sicherheitsvorschriften: Sollten immer beachtet und eingehalten werden (z.B. im Umgang mit Feuer)
  • Gefahrerhöhungen: Sollten immer gemeldet werden (z.B. Wohnung für mehr als 60 Tage unbewohnt, -beaufsichtigt, Baustelle/Baugerüst)
  • Beweispflicht: Es bietet sich an Kaufbelege aufzubewahren und eventuell sogar Fotos der einzelnen Zimmer der Wohnung zu haben auf denen ersichtlich ist was beschädigt/zerstört/gestohlen wurde. So erleichtert man dem Versicherer die Arbeit und zeigt Engagement. Man steht eben in der Beweispflicht.
  • Brandschäden: Rauch-, Ruß-, Seng- und Schmorschäden sollten mitversichert sein, so wie auch Überspannungsschäden, damit auch Schäden durch Kurzschlüsse mitversichert sind, die nicht durch einen Blitz verursacht wurden.
  • Unterversicherungsverzicht: Üblicherweise wird für die Berechnung der Versicherungssumme die Anzahl der Quadratmeter der Wohnung mit 650 multipliziert.
    Hier ein Beispiel: 100m² Wohnung x 650 → 65.000 € Versicherungssumme
    Sollte nun ein Schaden in Höhe von 80.000€ (z.B. durch Großbrand) entstehen würde der Versicherer in voller Höhe leisten. Wenn man aber nur Hausrat im Wert von 30.000 € besitzt, zahlt man im Grunde mehr Beitrag als nötig wäre.
  • Daher ist es angeraten seinen Hausrat realistisch (mit Puffer) zu ermitteln und diese Summe zu versichern um Geld zu sparen. Denn selbst wenn ein Großbrand alles zerstören sollte, beansprucht man in diesem Fall ja keine 65.000 €.
  • Umgekehrt jedoch sollte man aufpassen, denn wenn man nur 30.000 € versichert, aber Hausrat im Wert von 40.000 € besitzt, wird man im Schadensfall nur eine anteilige Erstattung erhalten. Bei einem Schaden von 32.000 € würde man nur 26.400 € erhalten. (Versicherungssumme (+10% Vorsorge) x Schaden / Versicherungswert)
  • Umzug: Im Falle eines Umzugs der privat organisiert ist, bei dem der Umzugswagen z.B. ausbrennt, leistet der Versicherer nicht oder nur mit ca. 15% der Versicherungssumme. Eine Transportversicherung kann hier hilfreich sein. Im Falle einer engagierten Spedition, trägt diese das Risiko.
  • Wenn zwei Haushalte zusammenziehen, kann die neuere Versicherung problemlos gekündigt werden.
  • Wenn man nach einer Trennung auszieht, ist der Hausrat versichert der dem Versicherungsnehmer gehört, egal ob er auszieht oder der Partner. Der Partner sollte eine neue Hausratversicherung abschließen.
  • grobe Fahrlässigkeit: Man sollte darauf achten, dass die Versicherung auf die “Prüfung grober Fahrlässigkeit” verzichtet. Sonst wird die Entschädigungsleistung wahrscheinlich reduziert. Wenn du z.B. in Eile bist und vergisst eine Kerze zu löschen, bevor du die Wohnung verlässt und diese zu einem Brand führt, möchtest du dein Hab und Gut ja am liebsten vollständig ersetzt haben. Ein weiteres Beispiel wäre der Waschmaschinenschlauch der laufenden Waschmaschine der platzt, während du nicht zu Hause bist. Interessant ist auch, dass wenn man seine Wohnungstür beim Verlassen der Wohnung nicht abschließt, sondern nur ins Schloss fallen lässt, dies als grob fahrlässiges Verhalten ausgelegt werden kann.
  • Wertsachen retten: Wenn du deiner Pflicht nachkommst und z.B. bei einem Wohnungsbrand wertvolle Sachen (60″ TV o.ä.) auf die Straße rettest und diese dort gestohlen werden, sind sie versichert obwohl sie offiziell nicht mehr am versicherten Ort sind.
  • Glasversicherung: alles aus Glas ist versichert, außer: elektronische Geräte bzw. deren Displays (TV, PC, Mobiltelefon, …), Photovoltaikanlagen, bereits bei Antragstellung beschädigte Dinge, Geschirr, Leuchtkörper, Hohlgläser, etc.
    bezahlt werden auch: Notverglasungen, Entsorgungskosten, Folgeschäden z.B. an Rahmen, etc.

Bei Interesse prüfen wir für dich unverbindlich und kostenlos ob und welche Hausratversicherung für dich Sinn macht. Wir finden auch heraus ob deine Hausratversicherung optimal auf dich angepasst ist und ob es Einsparpotenziale gibt.

Geschichte der Hausratversicherung

Bereits zum Ende des 18. Jahrhunderts existierten Hausratversicherungen. Diese bezogen sich aber lediglich auf die Gefahr von Bränden. 

Zu Beginn der 1940er Jahre mussten noch separate Gefahren durch separate Verträge versichert werden. So wurde unter anderem unterschieden zwischen den Gefahren Diebstahl/Raub, Leitungswasser und Explosion/Brand/Blitzeinschlag.

Erst im Jahr 1942 wurden diese Gefahren in einem Vertrag kombiniert und die Hausratversicherung wurde ein eigenständiger Versicherungszweig (VHB 1942).

Im Laufe der Zeit wurden die allgemeinen Bedingungen der Hausratversicherung stetig angepasst und an die aktuellen Gegebenheiten angeglichen.

Ca. 77% aller deutschen Haushalte besitzen einen derartigen Versicherungsschutz.

In 2018 wurden bei Beitragseinnahmen von 3,1 Milliarden Euro 1,27 Milliarden Euro ausgezahlt.

Fragen und Antworten zur Hausratversicherung

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB)

Da man mit seinem ganzen Vermögen haftet (bis zur Pfändungsgrenze sogar mit dem Einkommen), können im Fall der Fälle Existenzen bedroht sein.
Ein kleiner Schaden am Mobiltelefon eines Freundes mag verkraftbar sein, aber ein aus Versehen herbeigeführter Unfall der dazu führt, dass man einem Geschädigten ein lebenslanges Schmerzensgeld zahlen muss, eher nicht.
Nicht ohne Grund ist die Kfz-Haftpflichtversicherung notwendige Voraussetzung für das Fahren eines Fahrzeugs und die Jagdhaftpflicht für das aktiv werden als Jäger.

Die private Haftpflichtversicherung (PHV) zählt aus den genannten Gründen zu einer der am weitesten verbreiteten Versicherung in Deutschland. In etwa 2/3 aller deutschen Haushalte sind in Besitz eines derartigen Schutzes.

Die private Haftpflichtversicherung soll für Geschädigte leisten und dabei das Vermögen des Schädigers schützen.
Zunächst wird durch die Versicherung jedoch geprüft, ob der Geschädigte überhaupt einen berechtigten Anspruch hat. Die Aufgabe der Versicherung ist es hier unbegründete Ansprüche abzuwehren.

Unter der Vertragshaftung gliedert sich die
reine Vertragshaftung,
die Haftung Kraft Gesetz
und die durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht.

Unter der Deliktshaftung gliedert sich die
Verschuldenshaftung und
die Gefährdungshaftung

Die Verschuldenshaftung hat 5 Voraussetzungen:
vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden
Verletzung eines Rechtsgutes
(Leben, Körper, Eigentum, Rechte, …)
Widerrechtlichkeit
(Notwehr, Selbsthilfe, Notstand, …)
adäquater Kausalzusammenhang
(Zusammenhang zwischen Handlung und Schaden)
Deliktsfähigkeit
Kinder die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind deliktsunfähig. Geisteskranke oder Bewusstlose Menschen sind ebenfalls deliktsunfähig.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahrs ist man deliktsfähig.
Dazwischen ist man in der Regel beschränkt deliktsfähig mit gewissen Abgrenzungen.

Bei der Gefährdungshaftung hingegen sind Verschulden und Rechtswidrigkeit keine Voraussetzungen. Sie wird auch Haftung ohne Verschulden genannt und ist in speziellen Gesetzen wie dem Umwelthaftungsgesetz (Öltank) oder dem Straßenverkehrsgesetz (Betrieb von Fahrzeugen) verankert.

Personenschäden
-Schmerzensgelder, Verdienstausfälle, Heilkosten, …
Sachschäden
-Reparaturkosten oder Ersatz des beschädigten Wertes
Vermögensschäden
-unechte und echte

Wenn man ein Mitverschulden hat oder sich durch den Schadenersatz bereichern würde (Vorteilsausgleichung), würde die Leistung durch die Versicherung anteilig gekürzt werden.

Die Versicherung muss aktiv sein, die Schadenart sowie die Ansprüche müssen versichert sein und Schädiger und Geschädigter dürfen nicht identisch sein.

Er prüft die Haftungsfrage und bei positiver Prüfung auch, ob die Höhe der Ansprüche berechtigt sind.
Er wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Hierbei kommt der privaten Haftpflichtversicherung die Rolle einer Rechtsschutzversicherung zu.
Er leistet bei berechtigten Ansprüchen in Höhe der Versicherungssumme. Sollte diese Summe nicht ausreichen, haftet der Versicherungsnehmer darüber hinaus privat und vollumfänglich.
In der Regel gibt es Leistungsausschlüsse, die vertragsindividuell sind.
In vielen Verträgen gibt es die Neuwertentschädigung. Sie besagt, dass wenn eine Sache nicht älter ist als ein Jahr der Neuwert ersetzt wird (Brillen und elektronische Geräte sind meist ausgeschlossen).

Man muss den Schaden innerhalb einer Woche anzeigen.
Man muss dem Versicherer gegenüber alle nötigen und zumutbaren Auskünfte erteilen, die erforderlich sind, um den Fall zu klären.
Im Moment des Schadens muss man versucht sein, den Schaden abzuwenden beziehungsweise weitere Schäden zu mindern oder zu vermeiden.

In der Regel werden diese Versicherungen für ein Jahr geschlossen. Die Versicherung verlängert sich automatisch, wenn nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Sollte der Vertrag auf mehr als 3 Jahre geschlossen sein, kann der Versicherungsnehmer trotzdem 3 Monate vor Ende des dritten Vertragsjahres ordentlich kündigen.
Sollte der Versicherer die Prämie erhöhen, ohne den Umfang des Schutzes zu verändern, besteht ein weiteres Kündigungsrecht für den Versicherten.
Nach vollständiger Regelung eines Versicherungsfalles haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag zeitnah zu kündigen.
Wenn der Grund der Versicherung wegfällt (zum Beispiel der Tod des Hundes bei der Tier-Haftpflicht), erlischt auch die Versicherung (zum Todestag des Hundes).

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Es muss auch nicht sein, dass ein bestimmter Tarif alle Risiken gleichermaßen abgedeckt hat.

-Gefahren des täglichen Lebens
-Risiken, die sich aus ehrenamtlicher Tätigkeit ergeben
-Schäden, die sich aus der Aufsichtspflicht über fremde Kinder ergeben
-Risiken, die sich aus Ansprüchen gegen deliktsunfähige Personen ergeben
-Schäden durch Gefälligkeitshandlungen
-Schäden, die sich aus der Nutzung des Internets ergeben
-die Ausübung von Sport
-das Halten und Hüten von Tieren
-das Abhandenkommen oder Beschädigen von fremden Sachen (geliehene Geräte, o. ä.)
-der Verlust von privaten oder beruflichen Schlüsseln
-Schäden an gemietetem Wohnraum und dessen Einrichtung
-Risiken, die sich als Eigentümer oder Mieter von Wohnraum (auch unbebaute Grundstücke) ergeben
-Risiken, die sich als Vermieter ergeben
-Risiken, als Bauherr
-Schäden durch Photovoltaik-, Geothermie-Anlagen oder Heizöltanks
-Schäden beim Be- und Entladen von Kfz
-Schäden durch Tanken des falschen Kraftstoffs
-Schäden durch das Fahren fremder Kfz im europäischen Ausland (Mallorca-Police)
-Risiken durch das Führen von Flugmodellen wie Drohnen
-Schäden durch ferngesteuerte Land- und Wasserfahrzeugen
-Risiken durch die Führung von Wasserfahrzeugen
-Tätigkeiten als Tagesmutter
-Tätigkeiten aus selbstständiger Arbeit
-Ansprüche des Arbeitgebers auf Grund betrieblicher Tätigkeiten

Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer versichert (Single-Tarife).
Im Falle eines Familientarifs sind alle Menschen in den Schutz integriert, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Mitversichert in der Privathaftpflicht sind also meist auch Kinder. Selbst wenn die Kinder schon in der Berufsausbildung sind, können sie noch über die Privathaftpflicht der Eltern versichert sein und Schutz genießen. Dafür können die Kinder auch schon volljährig sein, solange sie unverheiratet sind. Aber auch vorrübergehende Gäste wie Austauschschüler, Übernachtungsgäste oder Haushaltshilfen im Rahmen ihrer Tätigkeit sind mitversichert.

Man ist weltweit versichert und genießt Versicherungsschutz. Es kann Einschränkungen geben bezüglich der Aufenthaltsdauer und der Region (europäisch vs. außereuropäisch). Auch Kautionsleistungen im Ausland sind in bestimmten Tarifen mitversichert.

Es gibt Tierhalterhaftpflichtversicherungen für Hunde (keine Kampfhunde) und Pferde für den Schutz vor Schäden, die aus deren Haltung entstehen.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung kann auch separat abgeschlossen werden.
Die Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung schützt vor allem Eigentümer von Heizöltanks, wenn zum Beispiel durch ein Leck ein Schaden für die Umwelt und das Grundwasser entsteht.
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Bauherren vor den vielfältigen Risiken bei der Errichtung eines Gebäudes.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz im Rahmen des Führens eines Kfz. Diese Versicherung ist Pflicht in Deutschland, da hier das größte Potential für einen Schaden besteht. Demzufolge hat diese Arte der Haftpflichtversicherung meist die höchsten Kosten im Jahr.

Die Kosten einer Privathaftpflicht liegen in Jahr bei etwa 50 Euro bis 100 Euro. Man zahlt die private Haftpflicht in der Regel jährlich, kann aber auch einen halbjährlichen bis hin zu monatlichen Zahlungsrhythmus vereinbaren. Kosten, die man in Kauf nehmen sollte, da sie im Extremfall vor dem finanziellen Ruin schützt.

Ja, deine Beiträge kannst du als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich absetzen.

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Philipp Wolff
Experte für Vermögensaufbau, Finanzierungen & Versicherungen