Das wichtigste in Kürze zur Haftpflichtversicherung
- Die private Haftpflichtversicherung ist neben der Krankenversicherung die wichtigste aller Versicherungen.
- Denn jeder Mensch haftet unbegrenzt mit seinem ganzen Vermögen für verursachte Schäden.
- Hierbei kann es sich um Personen-, Sach- und Vermögensschäden handeln.
- Meist ist der günstigste Tarif nicht zu empfehlen.
- Ein erfahrener Partner sollte bei der Auswahl zwischen den vielen Anbietern unterstützen, da nur ein Blick in die Details die wahre Leistungsstärke verrät.
Tipps und Tricks
Stell dir vor, du fährst den Wagen eines Freundes und verursachst einen Unfall. Dadurch wird der Versicherungsnehmer des Fahrzeugs in der Regel in seiner Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und hat einen finanziellen Mehraufwand.
Es gibt Haftpflicht-Tarife, bei denen der Versicherer diesen Mehraufwand für den Geschädigten für 5 Jahre bezahlt. Du kannst also zu deinem Freund sagen: „Mach dir keine Sorgen, wenn du mir den Wagen leihst. Das Risiko ist mitversichert.“ Dein Freund zahlt zunächst nämlich keinen Euro mehr.
In manchen Tarifen sind Personenschäden von mitversicherten Personen desselben Vertrages untereinander mitversichert. Das ist nicht oft in Tarife integriert, obwohl in der Praxis nicht selten, da man ja meist viel Zeit mit den Personen verbringt, mit denen man in häuslicher Gemeinschaft lebt. Gerade wenn Kinder im Haus leben, kann es sinnvoll sein, wenn dieser Schutz mitversichert ist.
Die Forderungsausfalldeckung ist ein sehr wichtiges Element der privaten Haftpflichtversicherung. Hier zahlt die eigene Versicherung, wenn der Schädiger nicht in Besitz einer eigenen privaten Haftpflichtversicherung ist und zusätzlich finanziell nicht in der Lage ist, den Schaden zu begleichen. Ohne die Forderungsausfalldeckung würde man also auf dem Schaden sitzen bleiben. Beim versehentlichen Fallenlassen des Telefons vielleicht noch verkraftbar, aber im Falle von langfristigen monatlichen Schadensersatzansprüchen in 3- 4-stelliger Höhe eventuell sogar existenzgefährdend.
In einigen Tarifen gibt es eine gewisse Leistungsgarantie. Sie besagt, dass wenn ein anderer in Deutschland tätiger Versicherer für einen bestimmten Schaden zahlt, tut es deine Versicherung auch, solange der Fremd-Tarif allgemein zugänglich ist. Dies zeigt eine hohe Leistungsbereitschaft der Versicherers und man ist folglich immer auf dem „neuesten Stand“.
Weiter oben wurde bereits über spezielle Haftpflichtversicherungen gesprochen. Diese sind in manchen Fällen gar nicht notwendig, da der eigentliche private Haftpflicht-Tarif diese Risiken schon abdeckt.
Dazu ein Beispiel:
Du bist Eigentümer eines Einfamilienhauses mit Heizöltank, vermietest nebenbei ein Zweifamilienhaus, ein paar Garagen und stellst einen Raum zu gewerblichen Zwecken zur Verfügung.
Zusätzlich baust du gerade ein Haus und hast dir vor einer Woche einen Hund und ein Pferd angeschafft.
Du könntest jetzt neben deiner privaten Haftpflichtversicherung noch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, eine Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung, eine Bauherren-Haftpflichtversicherung und zwei Tierhalterhaftpflicht-Versicherungen abschließen, oder du wählst einen leistungsstarken Tarif, der bereits alles integriert hat und sparst so den ein oder andern Euro und Nerven. Ausgenommen sind hier die Tierhalterhaftpflicht-Versicherungen. Diese musst du spätestens zur nächsten Hauptfälligkeit deiner eigentlichen privaten Haftpflichtversicherung abschließen. Denn bis dahin sind sie im Rahmen der Vorsorge ohne zusätzliche Kosten in deinem bestehenden Vertrag integriert.
Wie bereits zu Anfang erwähnt, ist diese Aufzählung und Erklärung der Haftpflicht nicht vollumfänglich und geht auch nicht zu tief ins Detail.
Zögere nicht, uns für genauere Informationen zu kontaktieren. Wir stehen dir gerne zur Seite und beraten dich kostenlos und unverbindlich für deinen individuellen Versicherungsschutz.
Geschichte der Haftpflichtversicherung
Im Zuge der Industrialisierung bildeten sich erste Gesetze, die in der Mitte des 19. Jahrhunderts auch eine Art private Haftpflichtversicherung nötig werden ließen. Zu nennen sind hier das preußische Eisenbahngesetz (1838) sowie das Reichhaftpflichtgesetz (1871). Bis dato wurde im Rahmen der Versicherung lediglich der Versicherungsnehmer betrachtet, nicht aber der Geschädigte.
Dies änderte sich mit Inkrafttreten des BGBs (1990) und der Pflichtversicherungsgesetzgebung (1939), da hier auch der Schutz von Dritten integriert wurde.
Das Haftpflichtgesetz von 1978 löste diverse Spezialgesetze und das Reichshaftpflichtgesetz vollständig ab und ist daher von besonderer Bedeutung.
Fragen und Antworten zur Haftpflichtversicherung
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB)
Da man mit seinem ganzen Vermögen haftet (bis zur Pfändungsgrenze sogar mit dem Einkommen), können im Fall der Fälle Existenzen bedroht sein.
Ein kleiner Schaden am Mobiltelefon eines Freundes mag verkraftbar sein, aber ein aus Versehen herbeigeführter Unfall der dazu führt, dass man einem Geschädigten ein lebenslanges Schmerzensgeld zahlen muss, eher nicht.
Nicht ohne Grund ist die Kfz-Haftpflichtversicherung notwendige Voraussetzung für das Fahren eines Fahrzeugs und die Jagdhaftpflicht für das aktiv werden als Jäger.
Die private Haftpflichtversicherung (PHV) zählt aus den genannten Gründen zu einer der am weitesten verbreiteten Versicherung in Deutschland. In etwa 2/3 aller deutschen Haushalte sind in Besitz eines derartigen Schutzes.
Die private Haftpflichtversicherung soll für Geschädigte leisten und dabei das Vermögen des Schädigers schützen.
Zunächst wird durch die Versicherung jedoch geprüft, ob der Geschädigte überhaupt einen berechtigten Anspruch hat. Die Aufgabe der Versicherung ist es hier unbegründete Ansprüche abzuwehren.
Unter der Vertragshaftung gliedert sich die
reine Vertragshaftung,
die Haftung Kraft Gesetz
und die durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht.
Unter der Deliktshaftung gliedert sich die
Verschuldenshaftung und
die Gefährdungshaftung
Die Verschuldenshaftung hat 5 Voraussetzungen:
vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden
Verletzung eines Rechtsgutes
(Leben, Körper, Eigentum, Rechte, …)
Widerrechtlichkeit
(Notwehr, Selbsthilfe, Notstand, …)
adäquater Kausalzusammenhang
(Zusammenhang zwischen Handlung und Schaden)
Deliktsfähigkeit
Kinder die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind deliktsunfähig. Geisteskranke oder Bewusstlose Menschen sind ebenfalls deliktsunfähig.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahrs ist man deliktsfähig.
Dazwischen ist man in der Regel beschränkt deliktsfähig mit gewissen Abgrenzungen.
Bei der Gefährdungshaftung hingegen sind Verschulden und Rechtswidrigkeit keine Voraussetzungen. Sie wird auch Haftung ohne Verschulden genannt und ist in speziellen Gesetzen wie dem Umwelthaftungsgesetz (Öltank) oder dem Straßenverkehrsgesetz (Betrieb von Fahrzeugen) verankert.
Personenschäden
-Schmerzensgelder, Verdienstausfälle, Heilkosten, …
Sachschäden
-Reparaturkosten oder Ersatz des beschädigten Wertes
Vermögensschäden
-unechte und echte
Wenn man ein Mitverschulden hat oder sich durch den Schadenersatz bereichern würde (Vorteilsausgleichung), würde die Leistung durch die Versicherung anteilig gekürzt werden.
Die Versicherung muss aktiv sein, die Schadenart sowie die Ansprüche müssen versichert sein und Schädiger und Geschädigter dürfen nicht identisch sein.
Er prüft die Haftungsfrage und bei positiver Prüfung auch, ob die Höhe der Ansprüche berechtigt sind.
Er wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Hierbei kommt der privaten Haftpflichtversicherung die Rolle einer Rechtsschutzversicherung zu.
Er leistet bei berechtigten Ansprüchen in Höhe der Versicherungssumme. Sollte diese Summe nicht ausreichen, haftet der Versicherungsnehmer darüber hinaus privat und vollumfänglich.
In der Regel gibt es Leistungsausschlüsse, die vertragsindividuell sind.
In vielen Verträgen gibt es die Neuwertentschädigung. Sie besagt, dass wenn eine Sache nicht älter ist als ein Jahr der Neuwert ersetzt wird (Brillen und elektronische Geräte sind meist ausgeschlossen).
Man muss den Schaden innerhalb einer Woche anzeigen.
Man muss dem Versicherer gegenüber alle nötigen und zumutbaren Auskünfte erteilen, die erforderlich sind, um den Fall zu klären.
Im Moment des Schadens muss man versucht sein, den Schaden abzuwenden beziehungsweise weitere Schäden zu mindern oder zu vermeiden.
In der Regel werden diese Versicherungen für ein Jahr geschlossen. Die Versicherung verlängert sich automatisch, wenn nicht 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Sollte der Vertrag auf mehr als 3 Jahre geschlossen sein, kann der Versicherungsnehmer trotzdem 3 Monate vor Ende des dritten Vertragsjahres ordentlich kündigen.
Sollte der Versicherer die Prämie erhöhen, ohne den Umfang des Schutzes zu verändern, besteht ein weiteres Kündigungsrecht für den Versicherten.
Nach vollständiger Regelung eines Versicherungsfalles haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag zeitnah zu kündigen.
Wenn der Grund der Versicherung wegfällt (zum Beispiel der Tod des Hundes bei der Tier-Haftpflicht), erlischt auch die Versicherung (zum Todestag des Hundes).
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Es muss auch nicht sein, dass ein bestimmter Tarif alle Risiken gleichermaßen abgedeckt hat.
-Gefahren des täglichen Lebens
-Risiken, die sich aus ehrenamtlicher Tätigkeit ergeben
-Schäden, die sich aus der Aufsichtspflicht über fremde Kinder ergeben
-Risiken, die sich aus Ansprüchen gegen deliktsunfähige Personen ergeben
-Schäden durch Gefälligkeitshandlungen
-Schäden, die sich aus der Nutzung des Internets ergeben
-die Ausübung von Sport
-das Halten und Hüten von Tieren
-das Abhandenkommen oder Beschädigen von fremden Sachen (geliehene Geräte, o. ä.)
-der Verlust von privaten oder beruflichen Schlüsseln
-Schäden an gemietetem Wohnraum und dessen Einrichtung
-Risiken, die sich als Eigentümer oder Mieter von Wohnraum (auch unbebaute Grundstücke) ergeben
-Risiken, die sich als Vermieter ergeben
-Risiken, als Bauherr
-Schäden durch Photovoltaik-, Geothermie-Anlagen oder Heizöltanks
-Schäden beim Be- und Entladen von Kfz
-Schäden durch Tanken des falschen Kraftstoffs
-Schäden durch das Fahren fremder Kfz im europäischen Ausland (Mallorca-Police)
-Risiken durch das Führen von Flugmodellen wie Drohnen
-Schäden durch ferngesteuerte Land- und Wasserfahrzeugen
-Risiken durch die Führung von Wasserfahrzeugen
-Tätigkeiten als Tagesmutter
-Tätigkeiten aus selbstständiger Arbeit
-Ansprüche des Arbeitgebers auf Grund betrieblicher Tätigkeiten
Grundsätzlich ist der Versicherungsnehmer versichert (Single-Tarife).
Im Falle eines Familientarifs sind alle Menschen in den Schutz integriert, die in häuslicher Gemeinschaft leben. Mitversichert in der Privathaftpflicht sind also meist auch Kinder. Selbst wenn die Kinder schon in der Berufsausbildung sind, können sie noch über die Privathaftpflicht der Eltern versichert sein und Schutz genießen. Dafür können die Kinder auch schon volljährig sein, solange sie unverheiratet sind. Aber auch vorrübergehende Gäste wie Austauschschüler, Übernachtungsgäste oder Haushaltshilfen im Rahmen ihrer Tätigkeit sind mitversichert.
Man ist weltweit versichert und genießt Versicherungsschutz. Es kann Einschränkungen geben bezüglich der Aufenthaltsdauer und der Region (europäisch vs. außereuropäisch). Auch Kautionsleistungen im Ausland sind in bestimmten Tarifen mitversichert.
Es gibt Tierhalterhaftpflichtversicherungen für Hunde (keine Kampfhunde) und Pferde für den Schutz vor Schäden, die aus deren Haltung entstehen.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung kann auch separat abgeschlossen werden.
Die Gewässerschäden-Haftpflichtversicherung schützt vor allem Eigentümer von Heizöltanks, wenn zum Beispiel durch ein Leck ein Schaden für die Umwelt und das Grundwasser entsteht.
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Bauherren vor den vielfältigen Risiken bei der Errichtung eines Gebäudes.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz im Rahmen des Führens eines Kfz. Diese Versicherung ist Pflicht in Deutschland, da hier das größte Potential für einen Schaden besteht. Demzufolge hat diese Arte der Haftpflichtversicherung meist die höchsten Kosten im Jahr.
Die Kosten einer Privathaftpflicht liegen in Jahr bei etwa 50 Euro bis 100 Euro. Man zahlt die private Haftpflicht in der Regel jährlich, kann aber auch einen halbjährlichen bis hin zu monatlichen Zahlungsrhythmus vereinbaren. Kosten, die man in Kauf nehmen sollte, da sie im Extremfall vor dem finanziellen Ruin schützt.
Ja, deine Beiträge kannst du als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich absetzen.