Um diese Frage soll es sich in diesem Beitrag drehen, denn viele Menschen haben in ihrer Vergangenheit eine Lebensversicherung abgeschlossen.
Die meisten von ihnen zahlen wahrscheinlich noch fleißig ihre Beiträge.
Manche von ihnen werden ihre Lebensversicherung beitragsfrei gestellt haben, da sie entweder nicht in der Lage sind, ihren Beitrag zu zahlen oder festgestellt haben, dass der Vertrag doch nicht so gut ist wie vom Verkäufer beworben. Nur sind sie zu konsistent und halten an ihrer damalig getroffenen Entscheidung fest und behalten die Versicherung – komme was wolle. Vielleicht fehlt auch nur eine professionelle und fundierte Meinung eines unabhängigen Experten.
Wiederum andere haben festgestellt, dass das gewählte Produkt nicht optimal ist und es zudem auch vielfältige andere Optionen gibt, mit denen Vermögensaufbau und Altersvorsorge besser, flexibler und vor allem lukrativer funktioniert. Sie haben daraus resultierend die übliche Konsequenz gezogen – die Kündigung.
Lediglich ein kleiner Teil der Sparer wird die Option der Rückabwicklung für sich gewählt haben.
Ich für meinen Teil hatte vor Jahren durch meine damalige Beraterin einen Riester-Vertrag und einen Bausparvertrag ans Herz gelegt bekommen und vertrauensvoll unterschrieben.
Viele Jahre später habe ich durch die Beratung von CFDL schmerzvoll feststellen müssen, dass beide Verträge für ein finanziell entspanntes Rentnerdasein nicht wirklich sinnvoll sind. Gründe dafür gibt es zahlreiche. Die ausschlaggebendsten Argumente sind wohl die mickrige Rendite aufgrund der Garantien und der Kosten sowie die mangelnde Flexibilität. Dieses Themen sind sehr komplex. Wir können sie gerne in einem persönlichen Gespräch vertiefen. Hier findet ihr lediglich einen kurzen Exkurs zu den einzelnen Bereichen:
Exkurs: Warum lohnen sich die meisten Lebensversicherungen nicht:
Die meisten Vorsorgeverträge haben ein paar interessante Highlights, auf Grundlage derer sie auch verkauft werden können. Nur leider reichen dieses Highlights in den seltensten Fällen dafür, dass die Versicherung sich auch für dich lohnt.
Unserer Meinung nach müssen alle der folgenden Eigenschaften vorhanden sein, damit sich ein solches Vorsorgeprodukt überhaupt lohnen kann:
Rendite & Anlagestrategie, Kosten & Kostentransparenz, steuerliche Optimierungsmöglichkeiten, Zugriffsschutz im Sinne des $314VAG, Flexibilität.
Wenn nur eines dieser Attribute nicht vorhanden ist, oder zu schwach ausgeprägt ist, ist die Lebensversicherung nicht optimal gestaltet.
Rendite & Anlagestrategie:
Der Großteil der Versicherungslösungen zur Altersvorsorge ist in Garantien investiert. Das Geld liegt im Kapitalstock der Versicherer und arbeitet dort nicht effektiv. Vor allem nicht für dich. Darüber hinaus wird in der Branche viel zu wenig über Risiko aufgeklärt. Denn es ist rein rechnerisch sicher, breit gestreut in Fonds und ETFs zu investieren, solange man einen Anlagehorizont von mehr als 15 Jahren hat. Wenn man dazu noch ein situatives Umschichtungsmanagement in die Endphase des Vertrags integriert, geht man noch stärker auf Nummer sicher.
Kosten & Kostentransparenz:
Die Sparverträge sollten günstig sein. Dies ist aber nur nachvollziehbar, wenn sie Transparent sind. Die meisten Versicherungen dieses Bereiches sind es aber nicht. Zumindest kann man als Laie nicht überschauen, wie hoch die Kostenbelastung in der Vertragslaufzeit ist. Zum Glück gibt es die Effektivkostenquote, die unterschiedliche Tarife diverser Versicherer annährend vergleichbar macht. Nur erzählt ein Berater in den seltensten Fällen etwas über die Kostenstruktur. Kosten verkaufen sich ja nicht so gut wie es eine ordentliche Renditeaussicht tut.
Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten:
Die meisten Lebensversicherungen qualifizieren sich für das Halbeinkünfteverfahren. Nur die Hälfte der Gewinne bei (Teil-)Auszahlung werden nach dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert, solange der Vertrag bereits 12 Jahre bespart wurde und die (Teil-)Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr getätigt wurde. Wenn man lediglich einmalig die Wahl zwischen Rente und Kapital hat, bringt einem dieser steuerliche Vorteil in den meisten Fällen auch nicht viel. Daher…
Flexibilität:
Kosten- und steuerfreie Anlagestrategiewechsel, Beitragspausen, -reduktionen oder -erhöhungen, nachhaltige Anlageoptionen, flexible Auszahlungen auch über das 67. Lebensjahr hinaus und vieles mehr, sollte eine jede Lebensversicherung leisten können. Tut sie es nicht, kann sie dich dein Leben lang leider nicht optimal begleiten.
Zugriffsschutz im Sinne des §314VAG:
Ich bitte dich bei Gelegenheit einfach mal diesen Paragrafen zu googlen.
Jede dieser Eigenschaften sollte vorhanden sein:
Sind die Kosten zu hoch, reduzieren sie die Rendite zu stark. Der Verlust kann sich über eine entsprechende Laufzeit locker in den fünfstelligen Euro-Bereich entwickeln.
Ist die Rendite zu gering, macht die steuerlich optimierte Behandlung der Gewinne keinen Sinn mehr.
Greift der §314VAG, kann das gesamte Ersparte (oder zumindest ein Teil dessen) verloren sein.
Mangelt es an Flexibilität, kann sich das Produkt nicht optimal auf dich und deine unterschiedlichen Lebensphasen einstellen.
Du triffst eine Entscheidung für dein Leben. Es sollte die richtige sein. Hast du in der Vergangenheit einen Fehler gemacht, kannst du diesen durch eine Kündigung nicht mehr gutmachen. Die Rückabwicklungsoption ist aber ein Lichtblick, der bereits vielen Menschen erfolgreich finanzielle Hoffnung und Entspannung geben konnte.
Durch die Beratung bin ich aufgewacht und habe festgestellt, dass die einzig sinnvolle Option ist, die Verträge loszuwerden. Getreu dem Motto „Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende“, habe ich sie auf Empfehlung meines Beraters gekündigt.
Damals, also vor knapp 4 Jahren, hatte CFDL noch keinen zuverlässigen Partner an der Hand, über den man diese Verträge hätte rückabwickeln können. Daher war die Kündigung der einzig mögliche Weg. Ein klassischer Widerruf kam nämlich nicht mehr infrage, da die Fristen hier bei 30 Tagen liegen und ich in die Produkte schon jeweils ca. 10 Jahre eingezahlt habe.
Was ist also passiert. Ich habe die Kündigungen geschrieben und versendet. Anschließend wurde ich gefragt, ob ich mich nicht doch um entscheiden und nicht kündigen wolle, da ich auf Zulagen und eventuelle steuerliche Vorteile verzichten müsse. Wohlwissend, dass genau hier das „Ende mit Schrecken“ eintreten würde, habe ich abgelehnt und jeweils einen Rückkaufswert abzüglich Stornogebühren erhalten.
Der nach dem kündigen erhaltende Wert war erwartungsgemäß geringer als die Summe der Beiträge, die ich bis dato eingezahlt hatte. Gründe hierfür gibt es viele. Der maßgebliche Grund dafür waren die (intransparenten) Abschluss- und Verwaltungskosten, die sich vor allem in den ersten 5 Vertragsjahren in meinen Beiträgen versteckten. Da der Zins, den ich auf meinen Sparanteil erhielt, zu gering war, um die Kosten zu decken, ist es nur logisch, dass ich Verluste erlitt. Schade, dass mir das nicht bei Vertragsabschluss klar gemacht wurde oder ich diese Auswirkungen in meinem jugendlichen Eifer einfach noch nicht realisiert habe. Natürlich wurde damals davon ausgegangen nicht zu kündigen, sondern dass ich diese Verträge bis zur Rente (Riester) beziehungsweise bis zur Zuteilungsreife (Bausparer) bediene und nutze. Tja, wären die gewählten Produkte besser gewesen, hätte ich das auch gerne getan.
Auf jeden Fall war mir klar, dass ich das erhaltende Geld, auch wenn es weniger war, in Zukunft sinnvoller investieren kann um trotz des scheinbaren Verlustes mehr aus meinem Geld zu machen.
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Was wäre also gewesen, wenn ich damals schon die Option gehabt hätte, die Verträge zu widerrufen?
Zunächst hätte (im Falle von unserem Kooperationspartner kostenlos) geprüft werden müssen, ob sich der Vertrag überhaupt dafür qualifiziert, rückabgewickelt werden zu können.
Wäre dies der Fall gewesen, hätte ich nicht nur den Rückkaufswert zurückerhalten, sondern auch meine eingezahlten Beiträge zuzüglich eventueller Zinsen. Quasi so, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden. Das bedeutet, dass ich vor allem auch die Abschluss- und Verwaltungskosten zurückbekommen hätte, die einen sehr großen Teil ausmachen. Neben der Überschussbeteiligung und Bearbeitungsgebühren gibt es noch weitere kleinere Posten, die zurückgezahlt werden müssen. Unter Umständen hätte ich durch die Rückabwicklungsoption auch steuerliche Vorteile geltend machen können. Im Grunde darf der Versicherer ausschließlich die Teile des Beitrags einbehalten, der für die Absicherung eines Risikos anfallen, wie zum Beispiel bei einem integrierten Todesfallschutz oder einer kombinierten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das hört sich also erst mal so an, als ob es durchaus Sinn macht, seine alte Lebensversicherung rückabwickeln zu lassen. Für die Rückabwicklung muss sich diese Lebensversicherung aber auch erst einmal qualifizieren.
In welchen Fällen kann eine Lebensversicherung also rückabgewickelt werden?
Es gibt viele Gründe, die für einen erfolgreichen Rückabwicklungsprozess sprechen. Der wohl bekannteste Grund liegt vor, wenn der Versicherer nicht korrekt über Rücktritts- oder Widerspruchsrechte aufgeklärt hat. Dies betrifft Verträge, die zwischen Juli 1994 und Dezember 2007 geschlossen wurden.
Sich ausschließlich auf diesen Grund zu beschränken, würde dem Kunden aber nicht vollständig gerecht, da solche suboptimalen Rentenversicherungen auch aus vielen anderen Gründen rückabwickelbar sind und der Widerruf somit empfehlenswert ist.
Berater haben (im Rahmen der Beraterhaftung seit 1982) bestimmte Pflichten im Zuge der Beratung zu erfüllen. Kommen sie diesen nicht nach, kann die Rückabwicklungsoption infrage kommen.
Dazu gehören:
- mangelnde Erklärung der Vertragskosten,
- nicht ordnungsgemäß dargelegte Garantieverzinsung,
- der Mangel an Vergleichsangeboten hinsichtlich einer Risikoabsicherung,
- nicht ordnungsgemäß erklärte Überschussbeteiligungen und
- mangelnde oder fehlende Aufklärung über § 163 VVG und § 314 VAG (ehemals 89 VAG).
Weitere Gründe können sein:
- die Enteignungsklausel hinsichtlich des staatlichen Zugriffs auf die Staatsanleihen der Spareinlage und
- die Übertragung des Vertrages zu einer Run-off-Gesellschaft.
Inwieweit welcher dieser Gründe in welchem Umfang auf einen Vertrag anwendbar ist, sollte stets im Einzelfall geprüft werden.
Zudem eignen sich auch nicht alle Vorsorgeverträge für einen Widerruf.
Welche Verträge eignen sich für die Rückabwicklung?
Zunächst sollten die Lebens- und Rentenversicherungen schon einen gewissen Rückkaufswert aufweisen, da sich der administrative Aufwand im Verhältnis sonst nicht lohnen würde.
Es sollten wenn möglich alle Dokumente von Antrag über Originalpolice bis hin zur aktuellsten Wertmitteilung vorhanden sein.
Die Verträge sollten abtretbar und nicht verpfändet sein. So ist es sehr unwahrscheinlich, dass Basisrenten und Verträge der betrieblichen Altersvorsorge rückabwickelbar sind. Es ist unter Umständen aber möglich, sogenannte Tilgungssurrogate rückabzuwickeln. Dies sind Sparverträge, die in Kombination mit einer Immobilienfinanzierung in Form eines endfälligen Darlehens abgeschlossen wurden.
An sich kann sich eine Überprüfung von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Riester-Verträgen und Fondspolicen lohnen.
Zudem ist es dabei egal, ob noch Beiträge bezahlt werden oder die Versicherung bereits beitragsfrei gestellt ist. Manchmal kann die Lebens- oder Rentenversicherung sogar rückabgewickelt werden, obwohl sie in der Vergangenheit schon gekündigt und der Rückkaufswert bereits überwiesen wurde.
Man verliert hierbei im Falle von Verträgen, in denen auch eine Todesfallabsicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung integriert ist, leider auch den dementsprechenden Schutz. So sollte man sich im selben Zuge um entsprechenden Ersatz bemühen. Auch dabei helfen wir dir gern.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Rückabwicklungsprozess?
Sobald alle nötigen Dokumente zur unverbindlichen Analyse vorliegen und die Experten feststellen, dass eine Rückabwicklung möglich ist, steht einer aus Kundensicht optimalen Beendigung des Vertrages eigentlich nichts mehr im Wege.
In den meisten Fällen wird ein Vergleich seitens des Versicherers angenommen. Eher selten enden solche Auseinandersetzungen vor Gericht, da die Gesellschaften gut und gerne auf die negative Publicity verzichten können. Sollte ein Fall vor Gericht landen, wird zudem viel tiefer und intensiver recherchiert und die Wahrscheinlichkeit auf eine höhere Rückzahlung steigt.
Der gesamte Prozess kann sich hinziehen und auch mal über ein Jahr dauern. Die ersten Gelder fließen aber meist schon innerhalb des ersten Monats nach Beginn der Analyse.
Ist ein Widerruf jetzt also sinnvoll oder nicht?
Die absolute Grundlage bildet die Antwort auf die Frage, ob es Sinn macht, deinen Vertrag weiter zu besparen oder nicht. Im Zuge unserer kostenlosen Aufklärung in Form der 4 Info-Bausteine kannst du dir die Antwort selbst zusammenreimen und zusätzlich auf unsere langjährige Erfahrung bauen.
Finden wir also gemeinsam heraus, dass es sich nicht lohnen würde, den Vertrag weiterhin zu behalten, macht es auf jeden Fall Sinn, die Rückabwicklungsoption in Betracht zu ziehen. Vorausgesetzt, die Versicherung ist auch tatsächlich rückabwickelbar.
Du wirst auf alle Fälle nicht weniger als deinen Rückkaufswert zurückerhalten.
Also warum nicht kostenlos prüfen lassen, ob die Chance in deinem persönlichen Fall besteht.
