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Um diese Frage soll es sich in diesem Beitrag drehen, denn viele Menschen haben in ihrer Vergangenheit eine Lebensversicherung abgeschlossen.
Die meisten von ihnen zahlen wahrscheinlich noch fleißig ihre Beiträge.
Manche von ihnen werden ihre Lebensversicherung beitragsfrei gestellt haben, da sie entweder nicht in der Lage sind, ihren Beitrag zu zahlen oder festgestellt haben, dass der Vertrag doch nicht so gut ist wie vom Verkäufer beworben. Nur sind sie zu konsistent und halten an ihrer damalig getroffenen Entscheidung fest und behalten die Versicherung – komme was wolle. Vielleicht fehlt auch nur eine professionelle und fundierte Meinung eines unabhängigen Experten.
Wiederum andere haben festgestellt, dass das gewählte Produkt nicht optimal ist und es zudem auch vielfältige andere Optionen gibt, mit denen Vermögensaufbau und Altersvorsorge besser, flexibler und vor allem lukrativer funktioniert. Sie haben daraus resultierend die übliche Konsequenz gezogen – die Kündigung.
Lediglich ein kleiner Teil der Sparer wird die Option der Rückabwicklung für sich gewählt haben.
Ich für meinen Teil hatte vor Jahren durch meine damalige Beraterin einen Riester-Vertrag und einen Bausparvertrag ans Herz gelegt bekommen und vertrauensvoll unterschrieben.
Viele Jahre später habe ich durch die Beratung von CFDL schmerzvoll feststellen müssen, dass beide Verträge für ein finanziell entspanntes Rentnerdasein nicht wirklich sinnvoll sind. Gründe dafür gibt es zahlreiche. Die ausschlaggebendsten Argumente sind wohl die mickrige Rendite aufgrund der Garantien und der Kosten sowie die mangelnde Flexibilität. Dieses Themen sind sehr komplex. Wir können sie gerne in einem persönlichen Gespräch vertiefen. Hier findet ihr lediglich einen kurzen Exkurs zu den einzelnen Bereichen:
Exkurs: Warum lohnen sich die meisten Lebensversicherungen nicht:
Die meisten Vorsorgeverträge haben ein paar interessante Highlights, auf Grundlage derer sie auch verkauft werden können. Nur leider reichen dieses Highlights in den seltensten Fällen dafür, dass die Versicherung sich auch für dich lohnt.
Unserer Meinung nach müssen alle der folgenden Eigenschaften vorhanden sein, damit sich ein solches Vorsorgeprodukt überhaupt lohnen kann:
Rendite & Anlagestrategie, Kosten & Kostentransparenz, steuerliche Optimierungsmöglichkeiten, Zugriffsschutz im Sinne des $314VAG, Flexibilität.
Wenn nur eines dieser Attribute nicht vorhanden ist, oder zu schwach ausgeprägt ist, ist die Lebensversicherung nicht optimal gestaltet.
Rendite & Anlagestrategie:
Der Großteil der Versicherungslösungen zur Altersvorsorge ist in Garantien investiert. Das Geld liegt im Kapitalstock der Versicherer und arbeitet dort nicht effektiv. Vor allem nicht für dich. Darüber hinaus wird in der Branche viel zu wenig über Risiko aufgeklärt. Denn es ist rein rechnerisch sicher, breit gestreut in Fonds und ETFs zu investieren, solange man einen Anlagehorizont von mehr als 15 Jahren hat. Wenn man dazu noch ein situatives Umschichtungsmanagement in die Endphase des Vertrags integriert, geht man noch stärker auf Nummer sicher.
Kosten & Kostentransparenz:
Die Sparverträge sollten günstig sein. Dies ist aber nur nachvollziehbar, wenn sie Transparent sind. Die meisten Versicherungen dieses Bereiches sind es aber nicht. Zumindest kann man als Laie nicht überschauen, wie hoch die Kostenbelastung in der Vertragslaufzeit ist. Zum Glück gibt es die Effektivkostenquote, die unterschiedliche Tarife diverser Versicherer annährend vergleichbar macht. Nur erzählt ein Berater in den seltensten Fällen etwas über die Kostenstruktur. Kosten verkaufen sich ja nicht so gut wie es eine ordentliche Renditeaussicht tut.
Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten:
Die meisten Lebensversicherungen qualifizieren sich für das Halbeinkünfteverfahren. Nur die Hälfte der Gewinne bei (Teil-)Auszahlung werden nach dem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert, solange der Vertrag bereits 12 Jahre bespart wurde und die (Teil-)Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr getätigt wurde. Wenn man lediglich einmalig die Wahl zwischen Rente und Kapital hat, bringt einem dieser steuerliche Vorteil in den meisten Fällen auch nicht viel. Daher…
Flexibilität:
Kosten- und steuerfreie Anlagestrategiewechsel, Beitragspausen, -reduktionen oder -erhöhungen, nachhaltige Anlageoptionen, flexible Auszahlungen auch über das 67. Lebensjahr hinaus und vieles mehr, sollte eine jede Lebensversicherung leisten können. Tut sie es nicht, kann sie dich dein Leben lang leider nicht optimal begleiten.
Zugriffsschutz im Sinne des §314VAG:
Ich bitte dich bei Gelegenheit einfach mal diesen Paragrafen zu googlen.
Jede dieser Eigenschaften sollte vorhanden sein:
Sind die Kosten zu hoch, reduzieren sie die Rendite zu stark. Der Verlust kann sich über eine entsprechende Laufzeit locker in den fünfstelligen Euro-Bereich entwickeln.
Ist die Rendite zu gering, macht die steuerlich optimierte Behandlung der Gewinne keinen Sinn mehr.
Greift der §314VAG, kann das gesamte Ersparte (oder zumindest ein Teil dessen) verloren sein.
Mangelt es an Flexibilität, kann sich das Produkt nicht optimal auf dich und deine unterschiedlichen Lebensphasen einstellen.
Du triffst eine Entscheidung für dein Leben. Es sollte die richtige sein. Hast du in der Vergangenheit einen Fehler gemacht, kannst du diesen durch eine Kündigung nicht mehr gutmachen. Die Rückabwicklungsoption ist aber ein Lichtblick, der bereits vielen Menschen erfolgreich finanzielle Hoffnung und Entspannung geben konnte.
Durch die Beratung bin ich aufgewacht und habe festgestellt, dass die einzig sinnvolle Option ist, die Verträge loszuwerden. Getreu dem Motto „Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende“, habe ich sie auf Empfehlung meines Beraters gekündigt.
Damals, also vor knapp 4 Jahren, hatte CFDL noch keinen zuverlässigen Partner an der Hand, über den man diese Verträge hätte rückabwickeln können. Daher war die Kündigung der einzig mögliche Weg. Ein klassischer Widerruf kam nämlich nicht mehr infrage, da die Fristen hier bei 30 Tagen liegen und ich in die Produkte schon jeweils ca. 10 Jahre eingezahlt habe.
Was ist also passiert. Ich habe die Kündigungen geschrieben und versendet. Anschließend wurde ich gefragt, ob ich mich nicht doch um entscheiden und nicht kündigen wolle, da ich auf Zulagen und eventuelle steuerliche Vorteile verzichten müsse. Wohlwissend, dass genau hier das „Ende mit Schrecken“ eintreten würde, habe ich abgelehnt und jeweils einen Rückkaufswert abzüglich Stornogebühren erhalten.
Der nach dem kündigen erhaltende Wert war erwartungsgemäß geringer als die Summe der Beiträge, die ich bis dato eingezahlt hatte. Gründe hierfür gibt es viele. Der maßgebliche Grund dafür waren die (intransparenten) Abschluss- und Verwaltungskosten, die sich vor allem in den ersten 5 Vertragsjahren in meinen Beiträgen versteckten. Da der Zins, den ich auf meinen Sparanteil erhielt, zu gering war, um die Kosten zu decken, ist es nur logisch, dass ich Verluste erlitt. Schade, dass mir das nicht bei Vertragsabschluss klar gemacht wurde oder ich diese Auswirkungen in meinem jugendlichen Eifer einfach noch nicht realisiert habe. Natürlich wurde damals davon ausgegangen nicht zu kündigen, sondern dass ich diese Verträge bis zur Rente (Riester) beziehungsweise bis zur Zuteilungsreife (Bausparer) bediene und nutze. Tja, wären die gewählten Produkte besser gewesen, hätte ich das auch gerne getan.
Auf jeden Fall war mir klar, dass ich das erhaltende Geld, auch wenn es weniger war, in Zukunft sinnvoller investieren kann um trotz des scheinbaren Verlustes mehr aus meinem Geld zu machen.
Was wäre also gewesen, wenn ich damals schon die Option gehabt hätte, die Verträge zu widerrufen?
Zunächst hätte (im Falle von unserem Kooperationspartner kostenlos) geprüft werden müssen, ob sich der Vertrag überhaupt dafür qualifiziert, rückabgewickelt werden zu können.
Wäre dies der Fall gewesen, hätte ich nicht nur den Rückkaufswert zurückerhalten, sondern auch meine eingezahlten Beiträge zuzüglich eventueller Zinsen. Quasi so, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden. Das bedeutet, dass ich vor allem auch die Abschluss- und Verwaltungskosten zurückbekommen hätte, die einen sehr großen Teil ausmachen. Neben der Überschussbeteiligung und Bearbeitungsgebühren gibt es noch weitere kleinere Posten, die zurückgezahlt werden müssen. Unter Umständen hätte ich durch die Rückabwicklungsoption auch steuerliche Vorteile geltend machen können. Im Grunde darf der Versicherer ausschließlich die Teile des Beitrags einbehalten, der für die Absicherung eines Risikos anfallen, wie zum Beispiel bei einem integrierten Todesfallschutz oder einer kombinierten Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das hört sich also erst mal so an, als ob es durchaus Sinn macht, seine alte Lebensversicherung rückabwickeln zu lassen. Für die Rückabwicklung muss sich diese Lebensversicherung aber auch erst einmal qualifizieren.
In welchen Fällen kann eine Lebensversicherung also rückabgewickelt werden?
Es gibt viele Gründe, die für einen erfolgreichen Rückabwicklungsprozess sprechen. Der wohl bekannteste Grund liegt vor, wenn der Versicherer nicht korrekt über Rücktritts- oder Widerspruchsrechte aufgeklärt hat. Dies betrifft Verträge, die zwischen Juli 1994 und Dezember 2007 geschlossen wurden.
Sich ausschließlich auf diesen Grund zu beschränken, würde dem Kunden aber nicht vollständig gerecht, da solche suboptimalen Rentenversicherungen auch aus vielen anderen Gründen rückabwickelbar sind und der Widerruf somit empfehlenswert ist.
Berater haben (im Rahmen der Beraterhaftung seit 1982) bestimmte Pflichten im Zuge der Beratung zu erfüllen. Kommen sie diesen nicht nach, kann die Rückabwicklungsoption infrage kommen.
Dazu gehören:
- mangelnde Erklärung der Vertragskosten,
- nicht ordnungsgemäß dargelegte Garantieverzinsung,
- der Mangel an Vergleichsangeboten hinsichtlich einer Risikoabsicherung,
- nicht ordnungsgemäß erklärte Überschussbeteiligungen und
- mangelnde oder fehlende Aufklärung über § 163 VVG und § 314 VAG (ehemals 89 VAG).
Weitere Gründe können sein:
- die Enteignungsklausel hinsichtlich des staatlichen Zugriffs auf die Staatsanleihen der Spareinlage und
- die Übertragung des Vertrages zu einer Run-off-Gesellschaft.
Inwieweit welcher dieser Gründe in welchem Umfang auf einen Vertrag anwendbar ist, sollte stets im Einzelfall geprüft werden.
Zudem eignen sich auch nicht alle Vorsorgeverträge für einen Widerruf.
Welche Verträge eignen sich für die Rückabwicklung?
Zunächst sollten die Lebens- und Rentenversicherungen schon einen gewissen Rückkaufswert aufweisen, da sich der administrative Aufwand im Verhältnis sonst nicht lohnen würde.
Es sollten wenn möglich alle Dokumente von Antrag über Originalpolice bis hin zur aktuellsten Wertmitteilung vorhanden sein.
Die Verträge sollten abtretbar und nicht verpfändet sein. So ist es sehr unwahrscheinlich, dass Basisrenten und Verträge der betrieblichen Altersvorsorge rückabwickelbar sind. Es ist unter Umständen aber möglich, sogenannte Tilgungssurrogate rückabzuwickeln. Dies sind Sparverträge, die in Kombination mit einer Immobilienfinanzierung in Form eines endfälligen Darlehens abgeschlossen wurden.
An sich kann sich eine Überprüfung von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Riester-Verträgen und Fondspolicen lohnen.
Zudem ist es dabei egal, ob noch Beiträge bezahlt werden oder die Versicherung bereits beitragsfrei gestellt ist. Manchmal kann die Lebens- oder Rentenversicherung sogar rückabgewickelt werden, obwohl sie in der Vergangenheit schon gekündigt und der Rückkaufswert bereits überwiesen wurde.
Man verliert hierbei im Falle von Verträgen, in denen auch eine Todesfallabsicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung integriert ist, leider auch den dementsprechenden Schutz. So sollte man sich im selben Zuge um entsprechenden Ersatz bemühen. Auch dabei helfen wir dir gern.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Rückabwicklungsprozess?
Sobald alle nötigen Dokumente zur unverbindlichen Analyse vorliegen und die Experten feststellen, dass eine Rückabwicklung möglich ist, steht einer aus Kundensicht optimalen Beendigung des Vertrages eigentlich nichts mehr im Wege.
In den meisten Fällen wird ein Vergleich seitens des Versicherers angenommen. Eher selten enden solche Auseinandersetzungen vor Gericht, da die Gesellschaften gut und gerne auf die negative Publicity verzichten können. Sollte ein Fall vor Gericht landen, wird zudem viel tiefer und intensiver recherchiert und die Wahrscheinlichkeit auf eine höhere Rückzahlung steigt.
Der gesamte Prozess kann sich hinziehen und auch mal über ein Jahr dauern. Die ersten Gelder fließen aber meist schon innerhalb des ersten Monats nach Beginn der Analyse.
Ist ein Widerruf jetzt also sinnvoll oder nicht?
Die absolute Grundlage bildet die Antwort auf die Frage, ob es Sinn macht, deinen Vertrag weiter zu besparen oder nicht. Im Zuge unserer kostenlosen Aufklärung in Form der 4 Info-Bausteine kannst du dir die Antwort selbst zusammenreimen und zusätzlich auf unsere langjährige Erfahrung bauen.
Finden wir also gemeinsam heraus, dass es sich nicht lohnen würde, den Vertrag weiterhin zu behalten, macht es auf jeden Fall Sinn, die Rückabwicklungsoption in Betracht zu ziehen. Vorausgesetzt, die Versicherung ist auch tatsächlich rückabwickelbar.
Du wirst auf alle Fälle nicht weniger als deinen Rückkaufswert zurückerhalten.
Also warum nicht kostenlos prüfen lassen, ob die Chance in deinem persönlichen Fall besteht.
Hier findest du zum Überblick ein paar der wichtigsten Fragen kurz und knapp beantwortet:
Es muss nicht sein, dass deine Lebensversicherung unbedingt zu widerrufen ist. Es gibt nämlich auch Versicherungen, die dir einen großen Mehrwert bringen. Leider ist dies in der Regel aber nicht der Fall. Gründe dafür sind zu hohe Kosten, zu geringe Zinsen wegen Garantien, mangelnde Flexibilität und viele mehr. Wir geben dir die Informationen, die du brauchst, um selbst entscheiden zu können, ob sich dein Vertrag lohnt oder nicht. Anhand deiner Unterlagen prüfen wir gemeinsam mit dir kostenlos und unverbindlich, ob ein Widerruf Sinn macht oder nicht. Denn bei einer Kündigung erhält man nur den Rückkaufwert zurück. Wenn du aber dein Recht auf einen Widerspruch wahrnimmst, hast du durch den Widerruf die Chance auf mehr Geld, als bei einer Kündigung. Die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg ist groß, denn es gibt eine Menge Fehler in der Beratung der Versicherer, die viel weiter gehen als nur eine falsche Widerrufsbelehrung. Somit gibt es viele Gründe aus denen ein Widerruf erfolgsversprechend ist.
Zunächst sollte man als Versicherungsnehmer anhand der Unterlagen prüfen, ob es sich lohnt, die Versicherung, die man abgeschlossen hat, den Rest seines Lebens zu behalten und zu besparen. Maßgebliche Faktoren, die betrachtet werden müssen, sind die Kosten, die Zinsen und die Flexibilität vom Vertrag. Wenn die Analyse anhand der in den Unterlagen zu findenden Informationen ergibt, dass der Vertrag nicht rentabel ist oder nicht zu den jeweiligen Lebenszielen passt, sollte ein Widerruf oder eine Kündigung in Betracht gezogen werden.
Wir empfehlen den frühestmöglichen Zeitpunkt für den Widerruf deiner Versicherung, wenn er denn infrage kommt. Denn die Zeit, in der dein Geld in diesen Versicherungen gebunden ist, kann es nicht optimal für dich arbeiten. So verlierst du umso mehr Geld, desto länger du die Entscheidung aufschiebst.
Wir unterstützen dich hierbei im gesamten Prozess. Von der Analyse über die Entscheidung zum Widerspruch hinaus bis hin zu dem Zeitpunkt, zu dem das Geld wieder bei dir ist. Wenn du möchtest, zeigen wir dir auch schon vor dem Widerruf, wie du es dann besser für dich arbeiten lassen kannst.
Für den Widerruf deiner Versicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Du hast das Recht, deinen Vertrag im Zeitraum der gesetzlichen Widerrufsfrist von 30 Tagen zu widerrufen. Sollte diese Zeit für den Widerruf schon verstrichen sein, kannst du auch einen Anwalt kontaktieren oder dir ein entsprechendes Blanko-Schreiben aus dem Internet runterladen, um es an den Versicherer zu schicken. Die Variante, die unserer Erfahrung nach am erfolgversprechendsten ist, sieht etwas anders aus. Mit der Hilfe unserer Fachleute auf diesem Gebiet prüfen wir zunächst, ob solch ein Widerspruch überhaupt erfolgversprechend ist. Der Grund, der am häufigsten greift und auch in der Presse die Runde gemacht hat, bezieht sich auf die angreifbaren Widerrufserklärungen. Nach einem BGH Urteil können Versicherungen, die in den Jahren zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, sogar noch nach der Kündigung vom Versicherungsnehmer widerrufen werden. Es gibt aber über das BGH Urteil hinaus auch eine Reihe weiterer Gründe, aus denen ein Widerspruch dein Recht auf dein Geld erwirken kann. Ein Team von Experten kümmert sich in Folge dessen um die bestmögliche Abwicklung deines Widerrufs. Weitere Informationen dazu erhältst du von uns kostenlos und unverbindlich in einem persönlichen Gespräch, solltest du dich dafür entscheiden, dass wir dir bei deinem Widerspruch behilflich seinen sollen.
In unserem Prozess prüft ein externer Kooperationspartner die Unterlagen. Kommt er zu einem erfolgversprechenden Ergebnis, wickelt ein professioneller Rückabwickler deine Lebensversicherung ab. Ein Anwalt, der auf Steuer-, Anlage- und Insolvenzrecht spezialisiert ist, setzt sich mit dem Versicherer auseinander. Hierbei präsentiert der Anwalt einen Vergleich, der seitens der Versicherungsgesellschaft in der Regel angenommen. In den seltensten Fällen landet der Fall tatsächlich vor Gericht, da der Versicherer diesbezüglich ungern in der Presse erscheint. Dadurch kann der gesamte Prozess länger dauern, aber dafür lohnt er sich für den Kunden umso mehr.
Wir sind während des gesamten Prozesses dein Ansprechpartner und erklären dir den Ablauf gerne in Detail, wenn du möchtest.
Nach erfolgter und positiver Prüfung der Unterlagen dauert es nur drei bis vier Wochen, bis du das erste Geld erhältst. Je nachdem wie effizient die Kommunikation und Kooperation zwischen dem Anwalt und dem Versicherer abläuft, bekommst du nach drei bis zwölf Monaten eine weitere Zahlung, die sich dann aus Zinsen, Überschussbeteiligungen und weiteren Posten zusammensetzt. Wichtig: Dein Vertrag wird nur zur rückabgewickelt, wenn du durch den Widerruf in Summe mehr Geld zurückerhältst als den eigentlichen Rückkaufswert.
Wenn deine Lebensversicherung nach 2005 abgeschlossen wurde, werden von den Erträgen 25 Prozent an Kapitalertragssteuer, ein Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt. Sollte deine Versicherung älter sein, fallen keine Steuern an.
Bei uns beziehungsweise mit uns. Im Rahmen unserer unverbindlichen und kostenlosen Aufklärungs-Bausteine geben wir dir die Informationen, die du brauchst, um selbst weise über deine Versicherungen entscheiden zu können. Wir holen uns dabei unter anderem auch Unterstützung durch einen Anwalt. Fehler, die du in der Vergangenheit gemacht hast, sollen dir nicht bis in die Rente nachhängen. Eine Kündigung soll nicht der einzige Ausweg sein. Unser Ziel ist es, dass du mehr Euro als den eingezahlten Beitrag herausbekommst.
Das übliche Widerrufsrecht erlischt 30 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins (Police).
Wegen einem BGH Urteil können bestimmte Versicherungen sogar noch nach der Kündigung widerrufen werden. Dieses BGH Urteil bezieht sich auf Policen, bei denen im Antrag nicht korrekt über die Rücktritts- oder Widerrufsrechte (Widerrufsbelehrung) aufgeklärt wurde. Ansonsten können solche Policen auch in der Beitragszahlphase und sogar trotz Beitragsfreistellung widerrufen werden. Wir prüfen für dich, ob ein anderer Fehler als nur die falsche Widerrufsbelehrung einen Widerruf bei deinem Versicherer möglich macht. So bekommst du mehr Euro als nur die eingezahlten Beiträge zurück, also auf jeden Fall mehr Euro als bei einer normalen Kündigung.
Die Widerrufsfrist bei Lebensversicherungen beginnt in der Regel mit Erhalt des Versicherungsscheins (Police). Von da an hat der Versicherungsnehmer 30 Tage, in denen man ohne die Angabe von Gründen widerrufen kann. Danach verliert man sein ordentliches Widerrufsrecht. Anschließend kann man den Fehler des Vertragsabschlusses nur noch durch eine eventuell mögliche Rückabwicklung wiedergutmachen. Darüber hinaus bleibt meist nur noch die Beitragsfreistellung oder die Kündigung.
Wegen einem BGH Urteil qualifizieren sich dafür Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 geschlossen wurden. Wie zum Beispiel die Presse damals berichtete, sind von diesem möglichen Widerspruch Lebens- und Rentenversicherungen betroffen, da nicht korrekt über das Widerrufsrecht aufgeklärt wurde. Darüber hinaus hast du aber auch das Recht, eine Reihe weiterer Versicherungen zu widerrufen, um dein Geld zurückzubekommen. Darunter neben Riester-Verträgen und beispielsweise fondsgebundenen Lebensversicherungen unter Umständen sogar Verträge, die in eine Finanzierung integriert sind (endfälliges Darlehen). Ob dein Vertrag erfolgreich rückabgewickelt werden kann, können wir gerne gemeinsam herausfinden, denn wir wollen dir dabei helfen, dein Recht bestmöglich durchzusetzen. Ansonsten bleibt leider nur die Kündigung. Doch auch die kann sich bei der Masse an schlechten Verträgen als sinnvoll herausstellen. Wenn du Fragen zum Thema Widerruf hast, melde dich einfach bei uns.